Hausordnung des St.-Ursula-Gymnasiums

Die Hausordnung soll das Zusammenleben in unserer Schule regeln. Leben und Arbeiten in dieser Gemeinschaft können nur gelingen, wenn alle, die sich in dieser Gemeinschaft zusammengefunden haben, auch bereit sind, diese Regeln zu beachten.

Zu den Grundlagen unseres Zusam-menlebens gehört, dass wir

  • uns gegenseitig mit Achtung und Toleranz begegnen,
  • höflich und vertrauensvoll miteinander umgehen,
  • den anderen und sein Eigentum respektieren,
  • eigene Interessen zurückstellen, wo die Rechte und Freiheiten anderer verletzt werden,
  • Konflikte ohne Gewalt in Wort oder Tat lösen,
  • dazu beitragen, dass jeder in der Schule ungestört arbeiten und sich wohlfühlen kann.

 

Die Grundsätze des Zusammenlebens sind in der Erziehungsvereinbarung des St.-Ursula-Gymnasiums formuliert und werden in dieser Hausordnung konkretisiert.

(Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form benutzt. Gemeint sind Personen beiderlei Geschlechts.)

  • Sämtliche Räume der Schule sollen sauber gehalten werden. Jede Klasse und jeder Kurs hat den Unterrichtsraum aufgeräumt und mit gereinigter Tafel zu hinterlassen. Abfälle gehören in den Papierkorb. Vor dem Verlassen des Klassen-/Kursraumes haben die Schüler dafür Sorge zu tragen, dass Müll vom Boden und von den Tischen entfernt wird. Auch die anderen Aufenthaltsbereiche wie Forum, Cafeteria, Schulhof und Flure sind sauber zu halten. Überflüssiger Energieverbrauch ist zu vermeiden.
  • Beschädigungen der Räume und des Mobiliars sind sofort zu melden. Für mutwillige Beschädigungen wird der Verursacher haftbar gemacht.
  • Die Schule haftet nicht für abhanden gekommenes Eigentum. Jeder muss auf mitgebrachte Wertsachen selbst aufpassen. Instrumente können im Musikraum verwahrt werden. Waffen jeder Art, Alkohol und Drogen haben an der Schule nichts zu suchen. Das gesamte Schulgelände ist Nichtraucherbereich.
 
  • Der Unterricht beginnt in der Regel um 7.45 Uhr. Schüler, die vorher eintreffen, können sich in ihrer Klasse oder vor dem jeweiligen Kursraum aufhalten. Alle haben rechtzeitig zum Unterricht zu erscheinen, damit dieser pünktlich beginnen kann.
  • Unterrichtsmaterialien sind vor Beginn einer Unterrichtsstunde bereitzuhalten. Schüler, die ausnahmsweise erst zur zweiten Stunde Unterricht haben, dürfen sich vorher nur im Forum oder auf dem Pausenhof aufhalten, nicht aber in den Klassenräumen oder Gängen.
  • Sollte ein Lehrer sich mehr als fünf Minuten verspäten, fragt der Klassen- oder Kurssprecher bzw. der Stellvertreter am Lehrerzimmer nach. Sollte dort kein Lehrer anwesend sein, wendet er sich an das Sekretariat.
  • Schule bedarf einer Lernkultur, in der Konzentration und Kommunikation unabdingbare Voraussetzungen zur Aufnahme von Wissen und zur gegenseitigen Verständigung sind. Aus diesem Grund sollen Störungen des täglichen Lernprozesses sowie Beeinträchtigungen der sozialen Kommunikation durch den Gebrauch von Handys und elektronischen Unterhaltungsgeräten vermieden werden. Daher ist die Nutzung von Handys, MP-3-Playern etc. im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Die Geräte müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Der Gebrauch eines Handys ist nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis eines Lehrers gestattet. Schüler der Sekundarstufe II dürfen im Forum in Freistunden, d.h. nicht in den Pausen, ein Smartphone/Handy benutzen. Die Anfertigung von Bild-, Video- oder Tonaufnahmen ist ausnahmslos untersagt, soweit sie nicht mit Erlaubnis des Lehrers geschieht.
 

 

  • Die kleinen Pausen sollen zum Wechsel der Fachräume und zum Aufsuchen der Toiletten genutzt werden, nicht aber zum Herumtoben auf den Fluren. Während der großen Pausen können sich die Schüler an beaufsichtigten Stellen im Gebäude oder auf dem Schulhof aufhalten. Der Flur vor dem Lehrerzimmer soll nur zu dringenden Gesprächen zwischen Lehrern und Schülern in der 2. großen Pause aufgesuchtwerden.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern der Sekundarstufe I nicht gestattet. In der Mittagspause dürfen Schüler der Sekundarstufe I sich im Bereich Cafeteria, Forum oder auf dem unteren Schulhof aufhalten. Ab der 7. Klasse können sie das Schulgelände verlassen, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Spielen ist in dieser Zeit wegen der Lärmbelästigung nur auf dem unteren Schulhof erlaubt.
  • Das Ballspielen ist auf dem Schulhof, jedoch nicht auf den Fluren erlaubt. Das Werfen von Schneebällen und Einrichten von sogenannten Schlenderbahnen auf dem Schulhof ist wegen des hohen Verletzungsrisikos untersagt.
  • Inventar der Cafeteria wie Teller, Schälchen etc. wird nicht in die Klassen- oder Kursräume mitgenommen.
 
  • Die Klassen- und Kursräume sind leise zu verlassen, um den Unterricht anderer Klassen und Kurse nicht zu stören. Rempeleien im Treppenhaus sind zu unterlassen.
  • Nach der letzten Stunde werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht.
 
  • Die Feier der Gottesdienste bildet ein zentrales Elementunseres Schullebens, weil christlicher Glaube Gemeinschaft braucht. Deshalb treffen sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 im zweiwöchentlichen Rhythmus zum Schulgottesdienst in der Kapelle.
  • Für die Jahrgangsstufen 7–12 finden regelmäßigeStufengottesdienste statt, die besonders auf die Situation der jugendlichen Altersgruppe ausgerichtet sind.
  • An wichtigen Stationen des Schuljahres wie zu Anfang und zum Ende, zum Patronatsfest, am letzten Schultag vor Weihnachten, an Aschermittwoch, versammelt sich die ganze Schulgemeinde zum Gottesdienst.
  • Schulgottesdienste sind Schulveranstaltungen; darum nehmen alle Schülerinnen und Schüler mit den Lehrerinnen und Lehrern an diesen Gottesdiensten teil.
 
Wenn im Vertretungsplan der Sekundarstufe II EvA ausgewiesen ist, sind die folgenden Regelungen zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler des Kurses sind zur Erledigung der Aufgaben verpflichtet.
  • Der Kurssprecher holt die Aufgabe, entsprechendes Material und eine Anwesenheitsliste zu Beginn der Stunde im Lehrerzimmer ab und legt sie den Kursteilnehmern vor.
  • Der Kurssprecher sorgt dafür, dass die Anwesenheitsliste von den Kursteilnehmern abgezeichnet wird und gibt sie im Lehrerzimmer ab.
 
  • Bei Schulversäumnissen aufgrund von Erkrankung oder anderen nicht vorhersehbaren, zwingenden Gründen ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen.
  • Beurlaubungen sind rechtzeitig und schriftlich über die Klassen-/Jahrgangsstufenleitung zu beantragen.
  • Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter.
  • Arztbesuche sind außerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen. Falls im begründeten Ausnahmefall ein Arzt während der Unterrichtszeit aufgesucht werden muss, ist vorab eine Beurlaubung bei der Klassen- oder Stufenleitung einzuholen.
 
  • Die Hausordnung ist Bestandteil des Schulvertrages.
  • Ferner gelten die kirchlichen Ordnungen für das St.-Ursula-Gymnasium.