Hausordnung des St.-Ursula-Gymnasiums

Die Hausordnung soll das Zusammenleben in unserer Schule regeln. Leben und Arbeiten in dieser Gemeinschaft können nur gelingen, wenn alle, die sich in dieser Gemeinschaft zusammengefunden haben, auch bereit sind, diese Regeln zu beachten.

Zu den Grundlagen unseres Zusam-menlebens gehört, dass wir

  • uns gegenseitig mit Achtung und Toleranz begegnen,
  • höflich und vertrauensvoll miteinander umgehen,
  • den anderen und sein Eigentum respektieren,
  • eigene Interessen zurückstellen, wo die Rechte und Freiheiten anderer verletzt werden,
  • Konflikte ohne Gewalt in Wort oder Tat lösen,
  • dazu beitragen, dass jeder in der Schule ungestört arbeiten und sich wohlfühlen kann.

Wir fördern das respektvolle Miteinanderumgehen. Dazu gehört das Tragen einer angemessenen Kleidung.

Die Grundsätze des Zusammenlebens sind in der Erziehungsvereinbarung des St.-Ursula-Gymnasiums formuliert und werden in dieser Hausordnung konkretisiert.

(Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form benutzt. Gemeint sind Personen beiderlei Geschlechts.)

  • Sämtliche Räume der Schule sollen sauber gehalten werden. Jede Klasse und jeder Kurs hat den Unterrichtsraum aufgeräumt und mit gereinigter Tafel zu hinterlassen. Abfälle werden getrennt entsorgt. Vor dem Verlassen des Klassen-/Kursraumes haben die Schüler dafür Sorge zu tragen, dass Müll vom Boden und von den Tischen entfernt wird. Auch die anderen Aufenthaltsbereiche wie Forum, Cafeteria, Schulhof und Flure sind sauber zu halten. Überflüssiger Energieverbrauch ist zu vermeiden.
  • Beschädigungen der Räume und des Mobiliars sind sofort zu melden. Für mutwillige Beschädigungen wird der Verursacher haftbar gemacht.
  • Die Schule haftet nicht für abhanden gekommenes Eigentum. Jeder muss auf mitgebrachte Wertsachen selbst aufpassen. Instrumente können im Musikraum verwahrt werden.

  • Das gesamte Schulgelände ist Nichtraucherbereich. Das Mitbringen von Alkohol, Drogen und gefährlichen Gegenständen ist verboten.
  • Das Kaugummikauen ist – auch wegen der damit verbundenen Verschmutzungen – untersagt (Ausnahme: mehrstündige Klassenarbeiten/Klausuren).

  • Schule bedarf einer Lernkultur, in der Konzentration und Kommunikation unabdingbare Voraussetzungen zur Aufnahme von Wissen und zur gegenseitigen Verständigung sind. Aus diesem Grund sollen Störungen des täglichen Lernprozesses sowie Beeinträchtigungen der sozialen Kommunikation durch den Gebrauch von Handys und elektronischen Unterhaltungsgeräten vermieden werden. Daher ist die Nutzung von Handys und (In-Ear-)Kopfhörern im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Smartwatches dürfen ausschließlich zum Ab-lesen der Uhrzeit verwendet werden. Der Gebrauch eines Handys ist nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis eines Lehrers gestattet. Schüler der Sekundar-stufe II dürfen im Forum in Freistunden, d.h. nicht in den Pausen, das Handy und Kopfhörer benutzen.

    Mögliche Maßnahmen bei einem Verstoß gegen die-se Regel können die Abnahme des Handys und die Rückgabe unter Auflagen sein.

    Die Anfertigung von Bild-, Video- oder Tonaufnahmen ist ausnahmslos untersagt, soweit sie nicht mit Erlaubnis des Lehrers geschieht.

  • Der Unterricht beginnt in der Regel um 7.45 Uhr. Schüler, die vorher eintreffen, können sich in ihrer Klasse oder vor dem jeweiligen Kursraum aufhalten. Alle haben rechtzeitig zum Unterricht zu erscheinen, damit dieser pünktlich beginnen kann.
  • Unterrichtsmaterialien sind vor Beginn einer Unterrichtsstunde bereitzuhalten. Schüler, die ausnahmsweise erst zur zweiten Stunde Unterricht haben, dürfen sich vorher nur im Forum oder auf dem Pausenhof aufhalten, nicht aber in den Klassenräumen oder Gängen.
  • Sollte ein Lehrer sich mehr als fünf Minuten verspäten, fragt der Klassen- oder Kurssprecher bzw. der Stellvertreter am Lehrerzimmer nach. Sollte dort kein Lehrer anwesend sein, wendet er sich an das Sekretariat.

 

  • Die kleinen Pausen sollen zum Wechsel der Fachräume und zum Aufsuchen der Toiletten genutzt werden, nicht aber zum Herumtoben auf den Fluren. Während der großen Pausen halten sich die Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulhof auf (Ausnahme Regenpausen/Einkauf in der Cafeteria).
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern der Sekundarstufe I nicht gestattet. In der Mittagspause dürfen Schüler der Sekundarstufe I sich im Bereich Cafeteria, Forum oder auf dem unteren Schulhof aufhalten. Ab der 7. Klasse können sie das Schulgelände verlassen, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Spielen ist in dieser Zeit wegen der Lärmbelästigung nur auf dem unteren Schulhof erlaubt.
  • Das Ballspielen (Fußball nur mit Softbällen) ist nur auf dem Schulhof erlaubt. Das Werfen von Schneebällen und Einrichten von Schlenderbahnen auf dem Schulhof ist wegen des hohen Verletzungsrisikos untersagt.

  • Inventar der Cafeteria wie Teller, Schälchen etc. wird nicht in die Klassen- oder Kursräume mitgenommen.
  • Die Klassen- und Kursräume sind leise zu verlassen, um den Unterricht anderer Klassen und Kurse nicht zu stören. Rempeleien im Treppenhaus sind zu unterlassen.
  • Nach der letzten Stunde werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht.
  • Die Feier der Gottesdienste bildet ein zentrales Element unseres Schullebens, weil christlicher Glaube Gemeinschaft braucht. Deshalb treffen sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 im zweiwöchentlichen Rhythmus zum Schulgottesdienst in der Kapelle. Auch für die Jahrgangsstufen 7–Q2 finden regelmäßige Stufengottesdienste statt, die besonders auf die Situation der jugendlichen Altersgruppe ausgerichtet sind.
  • An wichtigen Stationen des Schuljahres wie zu Anfang und zum Ende, zum Patronatsfest, am letzten Schultag vor Weihnachten, an Aschermittwoch, versammelt sich die ganze Schulgemeinde zum Gottesdienst.
  • Schulgottesdienste sind Schulveranstaltungen; darum nehmen alle Schüler mit den  Lehrern an diesen Gottesdiensten teil.
Wenn im Vertretungsplan der Sekundarstufe II EvA ausgewiesen ist, sind die folgenden Regelungen zu beachten:

  • Alle Schüler des Kurses sind zur Erledigung der Aufgaben verpflichtet.
  • Die Aufgaben finden die Schüler in der Regel im Schulportal.
  • Bei Schulversäumnissen aufgrund von Erkrankung oder anderen nicht vorhersehbaren, zwingenden Gründen ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen.
  • Beurlaubungen sind rechtzeitig und schriftlich über die Klassen-/Jahrgangsstufenleitung zu beantragen.
  • Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter.
  • Arztbesuche sind außerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen. Falls im begründeten Ausnahmefall ein Arzt während der Unterrichtszeit aufgesucht werden muss, ist vorab eine Beurlaubung bei der Klassen- oder Stufenleitung einzuholen.
  • Die Hausordnung ist Bestandteil des Schulvertrages.
  • Ferner gelten die kirchlichen Ordnungen für das St.-Ursula-Gymnasium.
  • Bestandteil der Hausordnung sind

    o die Computer- und iPad-Nutzungsordnungen,

    o die Bibliotheksordnung,

    o das Merkblatt für den Sportunterricht.

    27.06.2024